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   BAG, 16.03.1994 - 8 AZR 639/92   

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BAG, 16.03.1994 - 8 AZR 639/92 (https://dejure.org/1994,1474)
BAG, Entscheidung vom 16.03.1994 - 8 AZR 639/92 (https://dejure.org/1994,1474)
BAG, Entscheidung vom 16. März 1994 - 8 AZR 639/92 (https://dejure.org/1994,1474)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übergang von Arbeitsverhältnissen bei Horterziehern

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsSchulG) vom 3.7.1991 (SächsGVBl. 1991 S. 213) §§ 4, 16, 22, 23, 40, 42, 64, 65; Verordnung über Grundsätze und Rahmenregelungen für allg... emeinbildende Schulen und berufsbildende Schulen - Vorläufige Schulordnung - vom 18.9.1990 (GBl. DDR I S. 1579) § 16; Verordnung über die Bildung von vorläufigen Schulaufsichtsbehörden vom 30.5.1990 (GBl. DDR I S. 296) §§ 2, 3; Verordnung zum Ausgleich notwendiger Personalkosten für Horterzieher (PersHortDV) vom 2.9.1991 (SächsGVBl. 1991 S. 387) § 1; Einigungsvertrag (BGBl. II 1990 S. 1239) Art. 3 Ziff. 33; BGB §§ 164, 177, 180, 613a; GG Art. 28 Abs. 2.
    Neue Bundesländer: Übergang von Arbeitsverhältnissen bei Horterziehern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 76, 125
  • NZA 1995, 125
  • BB 1994, 1360
  • DB 1994, 1626
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 26.11.1963 - 2 BvL 12/62

    Freiburger Polizei

    Auszug aus BAG, 16.03.1994 - 8 AZR 639/92
    Bei der Bestimmung dessen, was zu dem Bereich gehört, der durch die Verfassung gegen jede gesetzliche Schmälerung gesichert ist, muß der geschichtlichen Entwicklung und den verschiedenen Erscheinungsformen der Selbstverwaltung Rechnung getragen werden (vgl. BVerfG Beschluß vom 26. November 1963 - 2 BvL 12/62 - BVerfGE 17, 172, 181 f., m. w. N.).

    Im Kommunalrecht waren ferner seit jeher gesetzliche Regelungen üblich, die bei Eingemeindungen die aufnehmende Gemeinde verpflichteten, die Beamten der aufgenommenen Gemeinde in ihren Dienst zu übernehmen (vgl. die umfangreichen Beispiele in BVerfGE 17, 172, 183 ff.).

    Abgesehen von allgemeinen Einstellungspflichten und von Eingriffen in die Personalhoheit der Gemeinden im Zusammenhang mit Gebietsänderungen, Auflösungen von Zweckverbänden und Übergang von Aufgaben von Gemeinden und Gemeindeverbänden auf das Land können in Ausnahmefällen auch andere, die Personalhoheit der Gemeinden beeinträchtigende Regelungen den Kernbereich der gemeindlichen Selbstverwaltung unangetastet lassen, wenn die Übernahmeverpflichtung der Gemeinden sich auf Bedienstete beschränkt, die Aufgaben wahrgenommen haben, die auf die Gemeinden übergegangen sind (BVerfGE 17, 172, 185).

  • BAG, 02.06.1976 - 5 AZR 131/75

    Abhängigkeit - Befristeter Arbeitsvertrag - Feststellung der

    Auszug aus BAG, 16.03.1994 - 8 AZR 639/92
    Zum einen sind derartige Unklarheiten im Streitfall nicht ersichtlich, zum anderen muß die grundsätzliche Frage des Bestands des Arbeitsverhältnisses vorab geklärt werden können (vgl. nur BAG Urteil vom 2. Juni 1976 - 5 AZR 131/75 - AP Nr. 20 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu I 1, 2 der Gründe).
  • BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 928/93

    Übergang von Arbeitsverhältnissen

    Insoweit ist die Fallgestaltung bei § 16 Abs. 3 des Sächsischen SchulG nicht vergleichbar (hierzu Senatsurteil vom 16. März 1994 - 8 AZR 639/92 - AP Nr. 10 zu § 419 BGB Funktionsnachfolge, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 der Gründe).

    Gerade der Arbeitsplatz der Klägerin ist eng an die Nutzung des Gebäudes gebunden (vgl. Senatsurteil vom 16. März 1994 - 8 AZR 639/92 - aaO., zu II 3 der Gründe).

  • LAG Hamm, 06.09.2005 - 19 Sa 1045/05

    Kündigung wegen unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit während der Wartezeit des § 1

    Welche Anforderungen sich aus Treu und Glauben ergeben, lässt sich letztlich nur unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles entscheiden, wobei der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen trägt, aus denen sich ausnahmsweise die Treuwidrigkeit einer während der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG ausgesprochenen Kündigung ergeben soll (BAG, Urteil vom 05.02.2004 - 8 AZR 639/92, NZA 2004, 845; Urteil vom 22.05.2003 - 2 AZR 426/02, SAE 2004, 46; Urteil vom 01.07.1999 -2 AZR 926/98, PersR 1999, 507; KR-Friedrich § 13 KSchG Rdnr. 257 f m.w.N.).
  • LAG Sachsen, 27.09.1994 - 12 (10) Sa 222/93

    Beschäftigung mit Verwaltungsaufgaben ; Übergang der Schulträgerschaft ;

    Das Arbeitsverhältnis der Klägerin als Horterzieherin an Schulen im Freistaat Sachsen ist mit Inkrafttreten des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen am 01. August 1991 gemäß § 16 Abs. 3 SächsSchulG auf die Stadt D als Schulträger übergegangen (vgl. BAG vom 16.03.1994 - 8 AZR 639/92 -).

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Klägerin zum damaligen Zeitpunkt Arbeitnehmerin des Freistaates Sachsen war (vgl. zur Problematik auch BAG vom 16.03.1994, aaO., II 1 a der Entscheidungsgründe).

  • LAG Sachsen, 27.09.1994 - 12 (10) Sa 211/93

    Beschäftigung mit Sekretariatsaufgaben; Übergang der Schulträgerschaft ;

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  • LAG Sachsen, 27.10.1994 - 12 (10) Sa 211/93
    Das Arbeitsverhältnis der Klägerin als Horterzieherin an Schulen im Freistaat Sachsen ist mit Inkrafttreten des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen am 01. August 1991 gemäß § 16 Abs. 3 SächsSchulG auf die Stadt D als Schulträger übergegangen (vgl. BAG vom 16.03.1994 - 8 AZR 639/92 -).

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Klägerin zum damaligen Zeitpunkt Arbeitnehmerin des Freistaates Sachsen war (vgl. zur Problematik auch BAG vom 16.03.1994, aaO., II 1 a der Entscheidungsgründe).

  • BAG, 22.02.1996 - 8 AZR 1041/94

    Arbeitgeber - Horterzieher in Mecklenburg-Vorpommern

    cc) Damit weicht die landesgesetzliche Regelung in Mecklenburg-Vorpommern von der im Freistaat Sachsen ab, zu der das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 16. März 1994 entschieden hat (- 8 AZR 639/92 - NZA 1995, 125), daß die Arbeitsverhältnisse der Horterzieher an Schulen im Freistaat Sachsen mit Inkrafttreten des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächs. GVBl. 1991 S. 213) am 1. August 1991 auf die Gemeinden als Schulträger gemäß § 16 Abs. 3 SächsSchulG übergegangen sind.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 16.05.1995 - 6 Sa 1700/93

    Weiterbeschäftigungsanspruch; Kündigung; Arbeitsverhältnis; Wirksamkeit;

    Zwar gehört zu diesem Recht auch die Personalhoheit, gewisse Beeinträchtigungen sind insoweit jedoch herkömmlich (vgl. BVerfGE 17, 172, 183 ff.; BAG, Urteil vom 16.03.1994 - 8 AZR 639/92 -).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 16.05.1995 - 6 (5) Sa 204/94

    Kündigung wegen Übergang eines Unternehmens oder Unternehmensteils; Gesetz zur

    Zwar gehört zu diesem Recht auch die Personalhoheit, gewisse Beeinträchtigungen sind insoweit jedoch herkömmlich (vgl. BVerfGE 17, 172, 183 ff.; BAG, Urteil vom 16.03.1994 - 8 AZR 639/92 -).
  • LAG Sachsen, 30.09.1994 - 3 Sa 127/94

    Wirksamkeit einer Kündigung gegen eine die Lehrbefähigung besitzende Person

    Zwar ist davon auszugehen, daß das Arbeitsverhältnis der Klägerin gemäß § 16 Abs. 3 des Schulgesetzes für den Frei-Staat Sachsen vom 03.07.1991 (Sächs. GVBl. Nr. 15, S. 213 ff) mit Wirkung vom 01.08.1991 auf die Stadt Dresden Übergegangen ist (LAG Chemnitz, Urteil v.07.10.1992 - 3 (5) Sa 51/92 - jetzt auch BAG, Urteil v. 16.03.1994 - 8 AZR 639/92 -).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.06.1996 - C-298/94

    Annette Henke gegen Gemeinde Schierke und Verwaltungsgemeinschaft Brocken. -

    ( 25 ) Urteil des Bundcsarbcitsgcrichts vom 16. März 1994, AZ: 8 AZR 639/92, veröffentlicht in Nene Zeitschrift für Arbeitsrecht 1995, S. 125 bis 127; Urteil des Bundcsarbcitsgerichur vom 21. Juli 1994, AZ: S AZR 227/93, veröffentlicht in Entscheidungen zum Wirlschaftsrecht 1995, S. 119; Urteil des Bundcsarbcitsgcrichts vom 7. September 1995, AZ: 8 AZR 928/93, veröffentlicht in Arbeit und Recht 1996, S.29.
  • BAG, 22.02.1996 - 8 AZR 425/94
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.07.1994 - 5 Sa 431/93

    Kündigungsschutzklage; Kündigung; Arbeitsverhältnis; Übergang; Volksbildung;

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.02.1995 - 5 Sa 974/93

    Arbeitsverhältnis: Übergang bestehender Arbeitsverhältnisse bei der Übertragung

  • BAG, 16.03.1994 - 8 AZR 666/92

    Voraussetzungen für das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses - Auswirkung des

  • BAG, 10.11.1994 - 8 AZR 784/93

    Übergang von Arbeitsverhältnissen kraft Gesetzes - Zustandekommen eines

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